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  • Google unterliegt im Rechtsstreit um irreführendes Snippet

    Bastian Sick sah in einem Google Snippet eine falsche Tatsachenbehauptung, weil der verkürzte Text eines satirischen Artikels nicht mehr als Satire zu erkennen war. Ein Gericht gab Sick zumindest in erster Instanz Recht.

    Suchmaschinen haben sich schon lange etabliert und sind ein wichtiger Teil unseres Lebens geworden. Dennoch gibt es rechtlich noch viele Fragezeichen. In vielen Fällen ist noch nicht ausgefochten, was Suchmmaschinen dürfen oder nicht dürfen, und wofür sie zumindest im Zuge der Störerhaftung auch selbst Verantwortung übernehmen müssen.

    Über einen neuen richtungsweisenden Rechtsstreit berichtet Udo Vetter in seinem Lawblog. Die gegen Google klagende Partei ist dabei der bekannte Zwiebelfisch-Autor Bastian Sick.

    Kurz gefasst geht es um die Suchergebnisse bei der Suche nach dem Namen Bastian Sick. Dort war unter anderem der Artikel Eklat - Bastian Sick tritt unter Buhrufen ab zu finden. Der originale Artikel bei Welt.de ist allerdings kein Tatsachenbericht, sondern ein satirischer Text. Auf der Welt-Website ist dies auch klar zu erkennen. Dies galt allerdings nicht für die Vorschau in den Google-Suchergebnissen, wo der Text folgendermaßen verkürzt wurde:

    Google-Suchergebnis zu Bastian Sick

    Sämtliche Kennzeichnungen als Satire fehlen in diesem Fall, ohne einen Klick auf das Ergebnis vermittelt die Vorschau einen falschen Eindruck. Bastian Sick störte sich verständlicherweise daran, und nachdem Welt Online aus rechtlicher Sicht vermutlich nichts falsch gemacht hat, strebte er ein Verfahren gegen Google an (nachdem das inkriminierte Snippet nach einer zuvor erfolgten Abmahnung nicht entfernt wurde). Das Kammergericht Berlin gab ihm Recht und ordnete die Entfernung des Snippets an (Beschluss im Volltext [PDF]).

    Dass es sich dabei nur um ein automatisiert erstelltes Snippet handelt, war für das Kammergericht Berlin kein Gegenargument. Weil sich die automatisierte Zusammenfassung nicht mehr im Rahmen der Kernaussage der Ursprungsseite hält hätte Google nach der Ansicht des Gerichts zumindest nach Bekanntwerden manuell einschreiten müssen.

    Wie Udo Vetter auch hinweist, könnte dies durch eine weiter gefasste Interpration leicht missbraucht werden, um unliebsame Ergebnisse aus den Resultaten zu entfernen. Denn anscheinend kann oder will Google bisher keine Snippets manuell bearbeiten. Nach der gerichtlichen Anordnung wurde das Resultat gänzlich entfernt und nicht nur das Snippet verändert. Hier stellt sich natürlich auch die Frage, ob Welt Online das hinnehmen muss.

    Falls das Urteil bestätigt wird, muss das Suchmaschinen-Unternehmen mit zahlreichen nachfolgenden gleichartigen Fällen rechnen. Ein Unternehmenssprecher hat bereits angekündigt, dass Google daher notfalls den gesamten Instanzenweg ausschöpfen wird.

    Artikel ver�ffentlicht von am 10. Februar 2011 |



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