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  • Urteil zur Speicherung von IP-Adressen (LG München)

    Im März 2007 entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten gelten. In einem neuen Urteil vertritt das Amtsgericht München die gegenteilige Auffassung. Für Website-Betreiber bringt dieses Urteil jedoch keine Rechtssicherheit.

    Seit geraumer Zeit beschäftigt sich die Rechtssprechung mit der Frage, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten zählen, oder eben nicht. Würde dies in letzter Instanz bejaht werden, hätte das Urteil weitreichende Folgen für Website-Betreiber. Beispielsweise wäre der Einsatz zahlreicher Web-Analytics-Tools nicht mehr mit dem Datenschutzgesetz vereinbar.

    Für Aufregung sorgte jedenfalls das erste Urteil in dieser Angelegenheit. Im März 2007 entschied das Amtsgericht Berlin-Mitte in erster Instanz, dass IP-Adressen als personenbezogene Daten zu werten sind. Die Speicherung von IP-Adressen über den Zeitraum der Nutzung hinaus sei also nicht zulässig. Auch in zweiter Instanz, vor dem Landgericht Berlin, wurde diese Entscheidung nicht aufgehoben — allerdings setzte sich das Landgericht nicht inhaltlich mit diesem Urteil auseinander.

    Wie heise online heute berichtet, gibt es ein neues Urteil zur Speicherung von IP-Adressen. Das Amtsgerichts München entschied in erster Instanz, dass IP-Adressen nicht den personenbezogenen Daten zuzurechnen sind. Damit widerspricht das Amtsgericht München dem Amtsgericht Berlin-Mitte. Da beide Urteile in erster Instanz gefällt wurden, sind diese als gleichwertig anzusehen. Für Website-Betreiber bringt das neue Urteil also keine Rechtssicherheit.

    Das Landgericht München begründete das Urteil übrigens damit, dass es sich hierbei nur um eine theoretisch denkbare Möglichkeit der Identifizierung handeln würde. Zur Identifizierung sei eine Herausgabe der Daten des Internet-Providers an den jeweiligen Webseitenbetreiber notwendig. Eine solche Herausgabe wäre aber rechtswidrig, weshalb diese Möglichkeit nicht für die Frage des Personenbezugs heranzuziehen sei.

    Artikel ver�ffentlicht von am 10. Oktober 2008 |


    Coco
    22. Oktober 2008 [#]
    Ein durchaus realitätsnahes Urteil.
    Marion
    02. Dezember 2013 [#]
    Ich finde das Urteil vollkommen in Ordnung.
    Viele Grüße

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