• Weblog
  • Lexikon
  • Tools
  • Suche
  • Kontakt


  • Urteil: Vorabprüfung bei Kommentaren

    Wieder einmal sorgt ein Urteil des Landgericht Hamburg für Aufregung. Das Gericht bestätigte eine einstweilige Verfügung gegen den Blogger Stefan Niggemeier. In dieser wurde es Niggemeier untersagt eine Äußerung zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, die ein Unbekannter am 12. August 2007 in einem Kommentar [...] gemacht hat.

    Am 12. August 2007 hatte ein Unbekannter um 3.37 Uhr unter dem Eintrag Call-TV-Mimeusen einen unstrittig rechtswidrigen Kommentar abgegeben. Laut Angabe von Niggmeier wurde dieser um 11.06 Uhr unaufgefordert gelöscht. Dennoch hat er von der Firma Collactive eine Abmahnung bekommen. Diese argumentiert, dass hätte schon durch die Bereitstellung und das Betreiben des Forums die Gefahr heraufbeschworen hat, dass Leser sich ehrverletzend äußern. Niggmeier sah dies als einen weiteren Versuch der Firma Callactive, Kritiker ihres zweifelhaften Geschäftsgebarens mürbe und mundtot zu machen und kündigte an, sich mit allen Mittel zu wehren.

    Im Gerichtsverfahren argumentierte der Beklagte, dass Kommentar mehrmals täglich geprüft werden, und auch sonst Prüfungspflichten über Gebühr erfüllt werden. Weiteres wurden auf eine frühere Entscheidung des Landgericht Düsseldorf hingewiesen: In einem ähnlichen Fall wurde der Beklagte freigesprochen wurde, weil dieser unverzüglich umstrittene Äußerungen entfernt hatte.

    Eine Begründung liegt derzeit noch nicht vor. Aus dem Verlauf der Verhandlung ergab sich laut Niggemeier jedoch, dass bei brisanten Blog-Einträgen mit derartigen Kommentaren zu rechnen ist - und daher eine Vorabprüfung notwendig sei. Der Medienjournalist lehnt im Verlauf des Verfahrens einen Vergleich ab, und kündigte mittlerweile auch schon eine Berufung beim Oberlandesgericht an. Der gesamte Verlauf sowie einen ausführlicher Kommentar von Niggmeier gibt es in diesem Blog-Eintrag.

    Der Fall erregt in den Medien große Aufmerksamkeit. Weitere Berichte und Kommentare gibt es etwa bei Spreeblick (Sie haben das Recht zu schweigen), Staatsspion (Erneut spannende Rechtsauslegung durch das Landgericht Hamburg), Spiegel Online (Jeder Blogger ein Zensor?), Tagesspiegel (Blogger unter Verdacht) und heise online (Urteil: Blogger soll Leserkommentare vorab kontrollieren). Das letzt Wort ist hoffentlich noch nicht gesprochen ...

    Artikel ver�ffentlicht von am 07. Dezember 2007 |


    Bisher wurden leider keine Kommentare zu diesem Artikel abgegeben.

    Kommentar verfassen

    Name (*)
    Homepage
    E-Mail
    Twitter-Name
    Sicherheitscode (*)
    Tippe den Stadtnamen London ab.