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  • Google Analytics verbessert Datenschutz

    Google verbessert den Datenschutz bei Google Analytics. Neben einer Opt-Out-Möglichkeit für Internetnutzer gibt es nun die Möglichkeit der Anonymisierung von IP-Adressen. Damit sollten Datenschutz-rechtliche Probleme beim Einsatz von Analytics beseitigt sein.

    Nur wenige Organisationen weltweit haben auf so viele persönliche Daten Zugriff wie Google. Selbst wer Google nicht aktiv nutzt, kann über seine Web-Aktivitäten vom omnipräsenten Internetgiganten erfasst werden. Denn neben der Google-AdSense-Werbung wird auf zahlreichen Websites auch das kostenlose Webanalyse-Tool Google Analytics eingesetzt.

    Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass Google unter besonderer Beobachtung von Datenschützern steht. In der jüngeren Vergangenheit scheint aber auch Google selbst sensibler für das Thema Datenschutz geworden zu sein — schließlich ist Google zu einem gewissen Grad auch vom Vertrauen seiner Nutzer abhängig. Dies äußert sich nun auch in zwei Datenschutz-Verbesserungen beim nicht unumstrittenen Webanalyse-Tool Google Analytics.

    Opt-Out über Browser-Plugin

    Internet-Nutzer erhalten ab sofort eine Opt-Out-Möglichkeit. Dies wird über ein Browser-Plugin bewerkstelligt. Durch die Installation des Plugins wird man von Analytics zukünftig nicht mehr erfasst. Im Prinzip war das mit Extensions wie PrivacyChoice OptOut schon lange möglich, es handelt sich lediglich erstmals um ein offizielles Opt-Out. Das Google-Plugin steht für die Webbrowser Firefox, Internet Explorer und Chrome zur Verfügung. Nutzer von anderen Browsern müssen sich weiterhin mit inoffiziellen Lösungen helfen, etwa über die Firewall oder den URL-Filter in Opera.

    In den Reaktionen von Website-Betreibern ist von Befürchtungen zu lesen, dass Statistiken sehr stark verfälscht und mitunter nutzlos werden könnten. Allerdings sind absolute Zahlen sowieso nie zuverlässig gewesen, und für viele Anwendungen der Webanalyse auch nicht erforderlich. Zudem werden Nutzer mit Datenschutz-Bedenken in vielen Fällen ohnehin schon wirkungsgleiche Maßnahmen einsetzen. Nur wenn über die Berichterstattung in den Mainstream-Medien das Datenschutz-Problem gut vermittelt wird, könnten sich signifikant mehr Menschen für das Opt-Out interessieren. Dies ist aber auch schon in der Vergangenheit nicht besonders gut gelungen, und so manches Medien hat auch kein Interesse daran, weil auf den eigenen Plattformen auch Analytics im Einsatz ist.

    Anonymisierung von IP-Adressen

    Ein weiteres Problem von Analytics war bisher die Speicherung von IP-Adressen. Rechtlich ist bis heute nicht endgültig geklärt, ob IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gelten (hier widersprechen sich die bisherigen Urteile in unteren Instanzen). Sollte dies der Fall sein, wäre der Einsatz von Google Analytics in seiner bisherigen Form mit dem strengen Datenschutz in Ländern wie Deutschland nicht vereinbar.

    Für dieses Problem präsentierte Google nun ebenfalls eine Lösung. Website-Betreibern steht es ab sofort frei, die IP-Adresse nur noch verkürzt speichern zu lassen (das letzte Oktett der IP-Adresse wird dabei gestrichen) und somit für Anonymität ihrer Besucher zu sorgen. Dies kann mit folgendem Zusatz im Tracking-Code konfiguriert werden:

    ...
    _gat._anonymizeIp();
    pageTracker._trackPageview();
    ...

    Google erfüllt damit einen zentralen Wunsch der Datenschützer. Verkürzte IP-Adressen können unmöglich einem eindeutigen Internetanschluss zugeordnet werden und eignen sich damit keinesfalls als personenbezogene Daten. Entscheidende Nachteile für die Webanalyse ergeben sich dadurch nicht, denn Google Analytics identifiziert wiederkehrende Besucher am gesetzten Cookie. Die IP-Adresse wurde angeblich schon bisher ausschließlich für die Zuordnung zu einer Region verwendet — diese Zuordnung kann durch die Verkürzung der IPs geringfügig ungenauer werden. Im Vergleich zu einer rechtlich unsicheren Implementierung ist das wohl das deutlich kleinere Übel.

    Nach diesen Neuerungen sollte die Datenschutzerklärung entsprechend angepasst werden. Ein Musterbeispiel für eine angepasste Datenschutzerklärung gibt es bei Gründerszene.de.

    Artikel ver�ffentlicht von am 27. Mai 2010 |


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