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  • Browserhersteller implementieren Widerspruchsmöglichkeit gegen Tracking

    Mozilla und Google präsentieren neue Lösungen, um Widerspruchsmöglichkeiten gegen Web-Tracking im Browser einzubauen. Die Befolgung der Einstellungen ist vorerst freiwillig, aber eine baldige gesetzliche Verankerung ist denkbar.

    User-Tracking im Internet ist schon lange kein neues Thema mehr. Dennoch sind zahlreiche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Datenschutz nach wie vor ungeklärt. Es ist nicht einfach, die richtige Balance zwischen den verschiedenen Interessen herzustellen. Der Schutz der Internetnutzer einerseits und berechtigte Interessen von Website-Betreibern und der Werbebranche andererseits sind schwer unter einen Hut zu bringen.

    Die vorhergehende Abgabe einer expliziten Einverständniserklärung zum Tracking ist nicht praktikabel. Würde dies ein Gesetzgeber verlangen, so hätte dies verheerende Auswirkungen auf die lokale Internetwirtschaft. Der Trend geht daher weltweit zur Implementierung von Widerspruchsmöglichkeiten, zu einer Art Robinsonliste für Web-Tracking.

    Google hat beispielsweise eine Website-übergreifende Widerspruchsmöglichkeit in Form eines Browser-Plugins geschaffen. Doch die Installation eines solchen Plugins ist keineswegs die Ideallösung. So müssten Internetnutzer erst für jedes Werbenetzwerk und jeden Tracking-Anbieter ein eigenes Plugin installieren, welches in der Regel auch nicht für alle Browser verfügbar ist. Diese Lösung ist zu umständlich. Auch eine Einstellung über ein gesetztes Cookie funktioniert nicht wie gewünscht.

    Ein entscheidender Impuls kam im letzen Dezember von der amerikanischen Federal Trade Commission. Die Behörde hielt die bisherigen Bemühungen der Werbewirtschaft für unzureichend und schlug in einem Bericht eine Widerspruchsmöglichkeit vor, welche direkt im Browser implementiert werden sollte:

    One method of simplified choice the FTC staff recommends is a “Do Not Track” mechanism governing the collection of information about consumer’s Internet activity to deliver targeted advertisements and for other purposes. Consumers and industry both support increased transparency and choice for this largely invisible practice. The Commission recommends a simple, easy to use choice mechanism for consumers to opt out of the collection of information about their Internet behavior for targeted ads. The most practical method would probably involve the placement of a persistent setting, similar to a cookie, on the consumer’s browser signaling the consumer’s choices about being tracked and receiving targeted ads.

    Der Bericht der FTC hat anscheinend die ersten Browser-Hersteller dazu bewogen, eine entsprechende Widerspruchsmöglichkeit in den Webbrowser zu implementieren.

    Den ersten Schritt machte Mozilla mit dem Firefox-Browser. Eine neue Do-not-Track-Einstellung wurde vorgestellt und soll ab Firefox 4 enthalten sein. Wenn diese Einstellung aktiviert wird (die Option ist standardmäßig deaktiviert), sendet der Browser den Header X-Tracking-Choice: do-not-track bei der Anfrage eines Webdokuments. Der Server kann diesen Header einfach auslesen und entsprechend aufs Tracking verzichten.

    Einen Tag darauf wurde eine eigene Lösung für Google Chrome vorgestellt. Die Google Lösung kommt als Chrome-Extension. Hierbei handelt es sich allerdings um kein universelles System, sondern es wurde auf kooperierende Werbenetzwerke zugeschnitten. Die Extension setzt automatisch alle Opt-Out-Cookies und speichert diese permanent (sodass diese nicht ohne Deaktivierung der Extension gelöscht werden können).

    Beiden Systemen haben noch gemeinsam, dass es keine Verpflichtungen gibt, sich an die Einstellung zu halten und ein Tracking nicht ausgeschlossen werden kann. Die Systeme funktionieren nur durch Selbstregulation der Tracking-Anbieter und Werbenetzwerke. Die Implementierung von Firefox zeigt jedoch, wie eine beidseitig praktikable Lösung funktionieren kann. Es ist gut möglich, dass bald neue gesetzliche Regelungen erlassen werden, welche die Browser-Einstellung zu einem rechtsverbindlichen Widerspruch machen.

    Artikel ver�ffentlicht von am 28. Januar 2011 |



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