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  • Kartellamt prüft Amazons neue Händler-Geschäftsbedingungen

    Das Bundeskartellamt kündigt eine Prüfung der neuen Amazon-Marketplace-Geschäftsbedingungen an, welche Händler bei der Preisgestaltung einschränken.

    Im März 2010 hat Amazon Deutschland neue Geschäftsbedingungen für Marketplace-Händler aufgestellt, welche am Mai 2010 in Kraft treten sollen.

    Die neuen Geschäftsbedingungen schreiben vor, dass Marketplace-Händler ihre Produkte über andere Vetriebswege (ausgenommen Ladengeschäfte) nicht billiger verkaufen dürfen als bei Amazon. Um so sicherzustellen, dass beim Amazon Marketplace die günstigsten Preise im Internethandel verlangt werden. Laut Amazon ein Schritt, um das Kundenvertrauen zu stärken und unerwünschte Werbung mit Verweis auf günstigere Preise bei externen Online-Shop zurückzudrängen.

    Marketplace-Händler waren über die neuen Regeln naturgemäß nicht erfreut — schließlich bedeuten diese eine Einschränkung bei der Preisgestaltung oder den Wegfall eines wichtigen Vertriebsweges.

    Die jüngste Entwicklung in diesem Fall gibt den Betroffenen jedenfalls Anlass zur Hoffnung: das deutsche Bundeskartellamt kündigte laut Bericht der Wirtschaftswoche eine Prüfung der neuen Geschäftsbedingungen an. Zitierte Rechtsexperten bezeichnen das Vorgehen von Amazon als eindeutig rechtswidrig. Ob das Kartellamt sich dieser Ansicht anschließen kann, bleibt abzuwarten. In jüngeren Entscheidungen bezüglich Apples AppStore und dem Paypal-Zwang bei Ebay konnte das Bundeskartellamt kein rechtswidriges Verhalten feststellen.

    Artikel ver�ffentlicht von am 25. April 2010 |


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