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  • BHG: Keine Urheberrechtsverletzung durch Googles Bildersuche

    Der Bundesgerichtshof hat heute eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: die Vorschaubilder in Googles Bildersuche würden nach Ansicht des obersten deutschen Gerichts keine Urheberrechte verletzten.

    Eine Malerin und Grafikerin aus Weimar hatte das Verfahren angestrengt. Nach ihrer Ansicht wären Thumbnails ihrer Bilder rechtswidrig gewesen. Dem widerspricht nun der BGH endgültig. Mit dem heute veröffentlichten Urteilsspruch in letzter Instanz ist die Google Bildersuche in seiner jetzigen Form in Deutschland endgültig abgesichtert.

    Die Begründung des Gerichts mit Standort in Karlsruhe ist derzeit noch nicht im Detail bekannt – diese muss erst ausgefertigt werden. Wesentlich dürfte allerdings gewesen sein, dass die Indexierung durch das allgemein bekannte und einfach zu implementierende robots.txt-Protokoll verhindert werden kann. So wurde vom Bundesgerichtshof festgestellt:

    Denn die Klägerin hat den Inhalt ihrer Internetseite für den Zugriff durch Suchmaschinen zugänglich gemacht, ohne von technischen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, um die Abbildungen ihrer Werke von der Suche und der Anzeige durch Bildersuchmaschinen in Form von Vorschaubildern auszunehmen.

    Da sich der BGH dabei auf die Haftungsbeschränkungen der europäische E-Commerce-Richtlinie beruft, dürfte ähnliches auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten gelten. Neben Google und zahlreichen Internetnutzern begrüßt auch der Verband der deutschen Internetwirtschaft das Urteil – damit gäbe es endlich mehr Rechtssicherheit für Suchmaschinenbetreiber.

    Wenn man dieses Urteil analog dazu auf Google News umlegt, dürften auch die zahlreichen Nachrichtenverlage mit keinen Ansprüchen gegenüber Google durchkommen. Auch hier gibt es die allgemein bekannte Ausschlussmöglichkeit; die enstprechenden Nachrichten-Snippets und Thumbnails verbessern ebenso die Auffindbarkeit. Ob das die deutschen Gerichte ebenso sehen werden, bleibt jedoch noch abzuwarten.

    Artikel ver�ffentlicht von am 29. April 2010 |


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