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  • Urteil zur Vorabprüfung von Diskussionsbeiträgen

    Ein neues Urteil des Amtsgericht Frankfurt verneint eine Verpflichtung von Website-Betreibern zur Vorabprüfung von Diskussionsbeiträgen in Foren und Blogs — und widerspricht damit dem Landgericht Hamburg. Der Urteilsspruch stärkt die Meinungsfreiheit im Internet.

    Bereits seit Jahren setzen sich deutsche Gerichte immer wieder mit Fragen zur Verantwortung von Website-Betreibern in Bezug auf Diskussionsbeiträge in Foren oder Blogs auseinander. Die Urteile sind jedoch widersprüchlich — und da es im deutschen Rechtssytem kein Fallrecht wie in der anglo-amerikanische Rechtsprechung gibt, besteht in diesen Fragen weiterhin Unsicherheit.

    Bereits im März 2007 hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass Website-Betreiber nicht für Diskussionsbeiträge verantwortlich sind. Davon unbenommen besteht aber die Pflicht, rechtswidrige Diskussionsbeiträge bei Kenntnis zu entfernen. Der BHG bestätigte damit vorangegangene Urteile der Oberlandesgerichte Düsseldorf und München. Diese hatten ebenfalls entschieden, dass es unzumutbar wäre, wenn ein Website-Betreiber ausnahmslos jeden Diskussionsbeitrag kennen müsste.

    Im Fall Collactive gegen Niggemeier wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob unter bestimmten Umständen eine Vorabprüfung der Kommentare notwendig wäre. Das Landgericht Hamburg bejahte diese Pflicht – für den Fall, dass es absehbar sei, dass rechtswidrige Kommentare abgegeben werden würden. Die klagende Firma Collactive nahm ihren Antrag nach der positiven Entscheidung in erster Instanz jedoch zurück, wesewegen es keine zweitinstanzliche Entscheidung in diesem Fall gibt.

    Letzten Monat befasste sich das Amtsgericht Frankfurt/Main mit einem ähnlichen Fall. Das Urteil vom 16. Juli 2008 wurde nun von der Kanzlei Kremer veröffentlicht. Im Urteil spricht sich das Amtsgericht deutlich gegen eine verpflichtende Vorabprüfung von Diskussionsbeiträgen auf nicht-komerziellen Websites aus — womit es dem Landgericht Hamburg widerspricht. Aus der Urteilsbegründung:

    Soweit die Klägerseite dagegen einwendet, dass gerade bei Blogs mit kritischen Inhalt und Diskussionen mit provozierenden Inhalt eine generell Prüfpflicht besteht, ist dies abzulehnen. Dabei ist zu beachten, dass das Betreiben eines lnternetforums unter dem Schutz der Presse und Meinungsäußerungsfreiheit steht, und dass die Existenz eines derartigen Forums bei Überspannung der Überwachungspflichten gefährdet wäre (vgl. [OLG Hamburg, Urteil vom 22.08.2006 - 7 U 50/06]). Bei der Annahme einer generellen Vorab-Zensur-Pflicht bei der Einstellung von Artikeln mit kritischen Stellungnahmen oder brisanten Inhalt, würden zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell des lnternetforums/blogs insgesamt in Frage stellen (so auch [AG München, Urteil vom 06.06.2008 - 142 C 6791/08]).

    Zudem stellt das Amtsgericht klar, dass ein im Impressum genannter technische Betreuer und Adminstrator ohne konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar im Blog nicht als Störer auf Unterlassung haftet.

    Das Urteil ist für Website-Betreiber erfreulich und stärkt die Meinungsfreiheit von Blogs. Das erstinstanzliche Urteil ist derzeit noch nicht rechtskräftig und bezieht sich vorerst nur auf nicht-kommerzielle Websites. Weitere Informationen und sowie die vollständige Urteilsbegründung sind hier nachzulesen.

    Artikel ver�ffentlicht von am 03. August 2008 |


    charly
    03. August 2008 [#]
    Schön auch mal wieder eine erfreuliche Nachricht zu hören, was die Rechtsprechung zum Thema Internet und ähnlichem aus dem digitalen Leben angeht. "Vorabprüfung für den Fall, dass es absehbar sei, dass rechtswidrige Kommentare abgegeben werden würden" - als ob es nicht schon genug Wischiwaschi Grauzonen gäbe, wo am Ende niemand mehr weiß, was er nun eigentlich noch darf, beziehungsweise muss.
    Max Mustermann
    04. August 2008 [#]
    "... dass Website-Betreiber nicht für Diskussionsbeiträge verantwortlich sind. Davon unbenommen besteht aber die Pflicht, rechtswidrige Diskussionsbeiträge bei Kenntnis zu entfernen." - aha. Schlimmer gehts nimmer. Die haben ihren Doktortitel dafür, dass sie ihre Dummheit umschreiben können.

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