Zweifelhafte Abmahnungen gegen Websites sind in Deutschland schon lange nichts Ungewöhnliches mehr. Im letzten halben Jahr sorgte eine Serie von Abmahnungen für Diskussionsstoff innerhalb der Blogosphäre: StudiVZ beansprucht sämtliche Domainnamen nach dem Muster Interesse/Interessengruppe + VZ
für sich.
Ob StudiVZs Ansprüche berechtigt sind, wird selbt von einigen Rechtsexperten angezweifelt. Zwar gibt es einstweilige Verfügungen gegen einige Websites mit einem VZ im Namen, eine Klärung im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahren steht jedoch noch aus. Bisherige Adressaten von Abmahnungen oder einstweilige Verfügungenn sind ErstiVZ, Abitur-VZ, FußballerVZ, PokerVZ, BewerberVZ, RotlichtVZ, MatheVZ, DogVZ, SchulfreundeVZ und InsiderVZ (Bericht 1, Bericht 2, Bericht 3).
Laut einer Pressemitteilung von BörseVZ sowie einem Bericht von heise online erhielt nun auch das Wertpapier-Netzwerk Post von den StudiVZ-Anwälten. BörseVZ kündigte jedoch rechtliche Gegenschritte an: Die Betreiber wollen eine negative Feststellungsklage einreichen — ein Gericht soll also bestätigen, dass die Verwendung des Kürzels VZ
im Namen von BörseVZ
keine Rechte der Holtzbrinck-Tochter StudiVZ verletzt, und somit keine Unterlassungsansprüche bestehen. BoerseVZ-Initiator Ralf Müller sieht sich im Recht, da die Netzwerke unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Müller kündigte zudem an, dass BörseVZ notfalls den gesamten Instanzenzug ausschöpfen wird, sprich bis zum Bundesgerichtshof gehen würde.
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