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  • VZ-Abmahnungen: Feststellungsklage von BörseVZ

    Zweifelhafte Abmahnungen gegen Websites sind in Deutschland schon lange nichts Ungewöhnliches mehr. Im letzten halben Jahr sorgte eine Serie von Abmahnungen für Diskussionsstoff innerhalb der Blogosphäre: StudiVZ beansprucht sämtliche Domainnamen nach dem Muster Interesse/Interessengruppe + VZ für sich.

    Ob StudiVZs Ansprüche berechtigt sind, wird selbt von einigen Rechtsexperten angezweifelt. Zwar gibt es einstweilige Verfügungen gegen einige Websites mit einem VZ im Namen, eine Klärung im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahren steht jedoch noch aus. Bisherige Adressaten von Abmahnungen oder einstweilige Verfügungenn sind ErstiVZ, Abitur-VZ, FußballerVZ, PokerVZ, BewerberVZ, RotlichtVZ, MatheVZ, DogVZ, SchulfreundeVZ und InsiderVZ (Bericht 1, Bericht 2, Bericht 3).

    Laut einer Pressemitteilung von BörseVZ sowie einem Bericht von heise online erhielt nun auch das Wertpapier-Netzwerk Post von den StudiVZ-Anwälten. BörseVZ kündigte jedoch rechtliche Gegenschritte an: Die Betreiber wollen eine negative Feststellungsklage einreichen — ein Gericht soll also bestätigen, dass die Verwendung des Kürzels VZ im Namen von BörseVZ keine Rechte der Holtzbrinck-Tochter StudiVZ verletzt, und somit keine Unterlassungsansprüche bestehen. BoerseVZ-Initiator Ralf Müller sieht sich im Recht, da die Netzwerke unterschiedliche Zielgruppen ansprechen. Müller kündigte zudem an, dass BörseVZ notfalls den gesamten Instanzenzug ausschöpfen wird, sprich bis zum Bundesgerichtshof gehen würde.

    Artikel ver�ffentlicht von am 04. August 2008 |


    MMerle
    11. August 2008 [#]
    Hallo zusammen,

    ich kann diese Werbung via Gerichtsverfahren langsam nicht mehr haben. Ist doch Sonnenklar, dass BVZ gerade damit die Werbetrommel rührt. Ich hab mich bei vielen dieser Aktien- und Börsenportale angemeldet und einer der Vorreiter in der Beziehung war http://www.sharewise.com. Die wurden mittlerweile von x-Seiten kopiert und sind trotzdem immernoch am innovativsten und transparentesten. Ich würde mich jedenfalls erstmal in den Seiten umsehen, bevor ich überall meine Daten hinterlasse und mich 10mal anmelden muss.

    viele Grüße
    M. Merle
    Thomas
    11. August 2008 [#]
    Hallo! Ich würde das nicht als Werbung sehen. Fakt ist, dass StudiVZ rechtliche Schritte gegen BörseVZ angekündigt hat. Wenn sie sich dagagen wehren, hat das wenig mit Werbung zu tun. Natürlich kann man da dafür sorgen, dass das Thema in den Medien präsent ist, und man so Aufmerksamkeit bekommt. Das primäre Ziel ist das aber sicher nicht. Dass andere Mitbewerber vielleicht besser sind als BörseVZ, steht auf einem anderen Blatt. In meiner Berichterstattung geht es ausschließlich um die erhobenen Markenrechtsansprüche von StudiVZ.

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