Erfreuliche Nachrichten für StudiVZ. Die Unterlassungsklage von Facebook gegen den Konkurrenten aus Deutschland wurde vom Landgericht Köln abgewiesen. Das Duell der sozialen Netzwerke wird also nicht im Gerichtssaal, sondern von den Benutzern entschieden.
StudiVZ ist kein Plagiat von Facebook. Zu dieser Ansicht gelangte zumindest das Landgericht Köln. Facebook hatte eine Unterlassungsklage gegen den deutschen Konkurrenten eingereicht, der Vorwurf lautete auf Diebstahl geistigen Eigentums
. Das Gericht erklärte zwar, dass es unübersehbare Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten
zwischen den beiden Portalen gäbe, diese würden aber nicht weit genug gehen, um eine unlautere Nachahmung darzustellen.
Der Zweikampf zwischen StudiVZ (inklusive der Schwester-Portale meinVZ und SchülerVZ) und Facebook wird somit nicht im Gerichtssaal, sondern von den Benutzern der Netzwerke entschieden (wobei auch noch andere soziale Netzwerke wie Wer-Kennt-Wen oder Lokalisten mitmischen). StudiVZ hat hier zwar einen respektablen Vorsprung gegenüber dem kalifornischen Vorbild, doch Facebook holt mit beachtlicher Geschwindigkeit auf.
Neben der schwierigen Vermarktung dürfte StudiVZ vor allem ein Problem mit der langsamen Entwicklungsgeschwindigkeit haben, Konkurrent Facebook implementiert viel schneller neue Funktionen. Zwar argumentieren die StudiVZ-Macher, dass die Benutzer gar nicht so viele Funktionen wollen, aber das gilt sicher nicht pauschal für jeden. Ich persönliche bemerke jedenfalls, dass immer mehr Leute aus meinem Bekanntenkreis zum amerikanischen Konkurrenten überlaufen, weil dieser eben besser
sei.
Ein negativer Faktor ist weg
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